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Internationale Förderklasse

Allgemeine Informationen

Die IFK richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben und gar nicht oder unzureichend Deutsch verstehen und sprechen. Die Beschulung im Berufskolleg erfolgt im Rahmen der Schulpflicht gemäß §34 und §38 SchulG, sofern keine Fachklassen des dualen Systems besucht werden.

Der Besuch der Internationalen Förderklasse ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, die bereits über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, einen Ersten Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss).

Schülerinnen und Schüler, die nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einer Fortgeschrittenenklasse verfügen, besuchen im ersten Jahr die Kurse für die Sprachanfängerinnen und Sprachanfänger. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung der deutschen Sprache. Die Sprachanfängerinnen und Sprachanfänger erhalten zum Ende des Schuljahres ein Abgangszeugnis, das ihnen die Wiederholung des Bildungsgangs in einer Fortgeschrittenenklasse ermöglicht.

Nach dem erfolgreichen Erwerb des Abschlusses können die Schülerinnen und Schüler auch einen anderen Bildungsgang am Berufskolleg zum Erreichen eines höherwertigen Abschlusses besuchen.

Grundsätzlich laufen alle Anfragen für die Internationale Förderklasse über das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum Kreis Euskirchen (KoBIZ, Kreishaus Euskirchen Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, Gebäude D). 

Bitte beachte:
Die Anmeldung erfolgt über das KoBIZ bitte vereinbare dort einen Beratungstermin (Tel.: 02251-15126).

Kurzinfos

Voraussetzungen

  • Anfragen erfolgen über das KoBIZ (02251-15126)

Abschluss

  • Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9)

Sonstiges

  • 1-2 Jahre Vollzeit in der Schule
  • 16-18 Stunden Deutsch pro Woche
  • Schwerpunkt Metalltechnik oder Ernährung und Hauswirtschaft
  • 2 Wochen Praktikum

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